Grünland

yippy
von yippy
3 min
02.03.2021 00:00:00

Hinter dem Begriff Grünland steckt noch einiges mehr. So lässt sich mit diesem Wort auch eine Fläche beschreiben, die für den Naturschutz von Bedeutung ist, um seltene Tiere und Insekten zu schützen, ihnen eine Lebensgrundlage zu bieten. Somit lässt sich die Fläche in verschiedene Bereiche unterteilen, die als Dauergrünland, Intensivgrünland und mesophiles Grünland bezeichnet werden. Auch weitere Differenzierungen sind möglich.

Nutzung von Grünland – Was ist erlaubt und was verboten?

Wenn es um die Bewirtschaftung von Grünland geht, gibt es viele Vorgaben, die mit geringen Veränderungen bezüglich des Zeitraums, jedes Jahr aufs Neue gelten. Die Vorgaben beziehen sich auf verschiedene Arbeitsschritte, die zu machen sind. Abhängig vom Bundesland gibt es Abweichungen bei den Vorgaben, jedoch vor allem bei den Zeiträumen, die einzuhalten sind.

  • Ausbringung von Gülle: Drei Monate im Winter ist die Ausbringung verboten. Abhängig von der Witterung ist ein Verschieben der Frist um bis zu vier Wochen möglich, was durch das Landwirtschaftsamt und die Behörden einheitlich beschlossen wird. Zusätzlich ist es untersagt auf gefrorenen Böden und Schnee Gülle auszubringen.
  • Walzen von Grünland: Seit wenigen Jahren darf die Bodenfläche ausschließlich bis Mitte oder Ende März gewalzt werden. Danach ist dies erst wieder nach dem ersten Mähen erlaubt.
  • Umbruch in Acker: Das Umbrechen von Grünland zu Acker hat für viele Bauern einen großen Reiz, da der Ertrag höher ist. Jedoch besagt das Umbruchverbot, dass landwirtschaftliches Grünland nicht in Ackerland umgewandelt werden darf. Zudem ist festgesetzt, dass ein Acker, der 5 Jahre nacheinander als Wiese genutzt wird, als Dauergrünland gilt und nicht mehr als Ackerfläche zur Verfügung steht.

Weitere Vorgaben berücksichtigen das Düngemittel, mit welchem das Grünland gedüngt wird. Pflügen, um eine Fläche neu zu säen ist grundsätzlich verboten und setzt eine Genehmigung des jeweiligen Bundeslandes voraus. Jedoch sind Lücken der Grasnarbe notwendig, um den Samen in die Erde eindringen zu lassen. Im Weiteren ist auf individuelle Vorgaben und Zeiträume zu achten, die auf Grund von Förderprogrammen entstehen. Näheres zur Ackernutzung und der Verbote.

Wie darf Grünland genutzt werden?

Die Nutzung von Grünland beschränkt sich für die Landwirtschaft auf zwei Arten. So können Tiere auf den Flächen weiden oder diese gemäht und geerntet werden, um Futter für die Tiere zu lagern. Da Bäume und Sträucher als Landschaftselemente angesehen werden, sind diese vereinzelnd auf den Flächen erlaubt. Die Bestimmungen sagen, dass dadurch die Weidefähigkeit der Fläche nicht beeinträchtigt werden darf.

Auf die Art der Tiere, die auf den Flächen gehalten werden, haben die Vorgaben keinen Einfluss. So können Schafe, Ziegen, Rinder, Hennen oder andere Tiere auf den Flächen grasen und diese mit dem geernteten Futter versorgt werden.

Das Bebauen einer landwirtschaftlichen Fläche ist mit einer Genehmigung verbunden, die von der zuständigen Stadt oder Gemeinde mit Rücksprache mit dem Landwirtschaftsamt ausgestellt werden muss. Lediglich kleine Bauten, deren Grundfläche 10 x 10 Meter bei einer maximalen Fürsthöhe von 4 Metern nicht überschreitet, lassen sich ohne Baugenehmigung umsetzen. Jedoch empfiehlt sich, den Bau auf landwirtschaftlichen Flächen und nicht auf Grünland umzusetzen.

Was ist in Deutschland erlaubt?

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Die Vorgaben sind strikt, wenn es um Grünland und den Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen geht. Um die Natur, aber auch die Gräser- und Artenvielfalt zu schützen, werden durch die Regierung von Bund und Ländern zunehmend mehr Angaben gemacht, was erlaubt ist und vor allem, was nicht erlaubt ist.

  • Diese Angaben beziehen sich auf verschiedene Punkte, die zwar die Umsetzung für die Landwirte nicht immer einfach macht, jedoch schaffbar ist.
  • Für Änderung der Nutzung bedarf es einer Genehmigung der örtlichen Behörden, die mit einem entsprechenden Antrag verbunden ist.

Wird eine Grünfläche zur Baufläche, da ein Wohngebiet vorgesehen ist, ändert dies den Wert der Fläche erheblich. Um als Landwirt bauen zu können, müssen einige Punkte erfüllt und die Intensität der Landwirtschaft und der Bedarf an zusätzlicher Wohnfläche nachgewiesen werden.

Grünland – Was ist erlaubt in Niederösterreich?

Die Richtlinien sind klar, wenn es um die Bebauung von Grünflächen geht. So schreibt das österreichische Bundesland vor, dass Kleindenkmäler, Kapellen und Gebäude zur Energie- und Wasserversorgung errichtet werden dürfen. Hiervon sind allerdings Windkraftanlagen ausgenommen.

Selbst für den Bau von kleinen Hütten ist eine Genehmigung notwendig, wenn diese auf einer ausgewiesenen Grünfläche aufgestellt wird. Dies gilt auch dann, wenn es sich um einen Ersatz für eine alte, abbruchfällige Hütte handelt. Zusätzlich gilt, dass nur bei betrieblichen Gebäuden mit einem positiven Bescheid zu rechnen ist. Private Räumlichkeiten und Nutzungsmöglichkeiten sind verboten.

Im Weiteren hängen die Verbote und Erlaubnisse davon ab, ob es sich um eine Grünfläche einer Landwirtschaft oder Gärtnerei handelt. Alles Weitere, was über die übliche Nutzung hinaus geht, ist sicherheitshalber mit den Behörden abzustimmen, um keine rechtlichen Konsequenzen in Kauf nehmen zu müssen.

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