Primär gibt es zwei Hauptstellen, die hierzu Gesetze und Verkauf regulieren: (1) das Bundeskleingartengesetz und (2) der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde.
Eigentumsgarten Definition
Der Kleingarten ist ein Garten auf einem eingezäunten Stück Land, der durch den § 1 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes geregelt wird. Diese Anlangen werden in Deutschland von Vereinen verwaltet und an deren Mitglieder verpachtet. Beim Dachverband der Kleingärtner handelt es sich um den Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. (BDG).
Zwischen Schrebergarten oder Gartengrundstück gibt es Unterschiede
Schrebergärten werden von dem örtlichen Kleingartenverein reguliert.Der Interessent muss also Mitglied des örtlichen Kleingartenvereins werden und sich an dessen Regeln halten.Außerdem gelten die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes.
- Ein Schrebergarten darf somit maximal 400 Quadratmeter Fläche haben.
- Darüber hinaus darf die Grundfläche der Gartenlaube maximal 24 Quadratmeter betragen und nicht dauerhaft bewohnt werden.
- Dazu soll mindestens ein Drittel der Fläche zu der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung dienen.
- Insbesondere der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf.
- Obst-, Gemüse- oder Kräuteranbau sind also Pflicht.
Bei den Gartengrundstücken sieht dies im Allgemeinen ein wenig anders aus. Was ein Garten- oder Freizeitgrundstück ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Im Gegensatz zu einer Kleingartenanlage, müssen sich Besitzer also nicht den Regeln des Bundeskleingartengesetzes unterwerfen. Außerdem sind die Kaufpreise nicht so hoch, da sie meist nicht bebaubar sind. Wer längere Zeit am selben Ort wohnen möchte, für den kann der Kauf eines Gartengrundstücks eine Alternative zur Pacht sein.
Eigentumsgarten: Gesetze und Rechte
Wer einen Eigentumsgarten kaufen oder verkaufen will, muss einige Regelungen beachten. Schrebergarten können nicht gemietet, sondern dürfen nur verpachtet werden. Der Unterschied zwischen Miete und Pacht ist:
- Mieter einer Immobilie haben das Recht, diese zu nutzen.
- Pächter dürfen neben dem Nutzungsrecht Erträge mit der Pachtsache erzielen. Diese gärtnerische Nutzung ist laut dem Bundeskleingartengesetz nur für den Eigenbedarf erlaubt.
Im Allgemeinen lässt sich also sagen, dass ein Eigentumsgarten keinen signifikanten finanziellen Nutzen bietet. Es geht meist eher um persönliche Freude an der Gartenarbeit und die Möglichkeit, frische Produkte anzubauen. Für weitere Informationen zu diesem Thema, lohnt ein Blick auf folgenden Link zum Thema Eigentumsgarten.
Der Eigentumsgarten Pachtvertrag
Der Pachtvertrag regelt, für den Schrebergärtner verbindlich, die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes und die des Kleingartenvereins. Die Übernahme und der ausgehandelte Preis von Gartengeräten und Mobiliar ist jedoch ausschließlich eine Sache zwischen altem und neuem Pächter.
Grundsätzlich ist der Preis zwischen Pächter und Vorpächter frei verhandelbar und es werden zwei separate Pachtverträge geschlossen: einerseits mit dem Vorpächter und andererseits mit dem Kleingartenverein.
Regeln und Fristen für die Kündigung des Schrebergartens
Pachtverträge für Schrebergärten können nur unbefristet abgeschlossen werden. Außerdem ist die Kündigung in der Regel am Schluss eines Pachtjahrs möglich. Laut §9 BkleinG endet dieser am 30. November eines jeden Kalenderjahres. Dazu kommt noch, dass eine fristlose Kündigung nur bei besonders groben Pflichtverletzungen drohen kann.
Eigentumsgarten kaufen oder pachten – Wissenswerte Informationen und Kosten
Wer einen Eigentumsgarten kaufen bzw. pachten möchte, muss einem Verein beitreten. Dazu wird eine Beitrittserklärung ausgefüllt. Der Verein erstellt die Abrechnung für den alten und neuen Pächter sowie den Pachtvertrag.
Der Vorstand vereinbart einen Termin mit dem Käufer zur Unterzeichnung des Pachtvertrages. Abschließend muss noch der Erhalt der Gartenordnung bestätigt werden, in der die Ruhezeiten sowie die restlichen Hausordnungen geregelt sind.
Kosten für Eigentumsgarten
Die Kosten variieren je nach Region und Zustand stark:
- Spanne beginnt von wenigen hundert Euro bis zu rund 10.000 Euro.
- Die Pacht für den Schrebergarten darf maximal viermal so hoch sein wie die Pacht, die für Flächen im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau verlangt werden.
- Zusätzlich kommen Kosten für Versicherungen und Nebenkosten wie Wasser hinzu.
- Mitgliedsbeitrag beläuft sich im Schnitt auf 29 Euro pro Jahr.
- Durchschnittliche Ablösesumme für einen Kleingarten etwa 1900 Euro.
- In den letzten zehn Jahren hat sich die Pacht deutschlandweit um rund 30 % erhöht.
- Schrebergärten kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit.
- Achten Sie deshalb darauf, dass sich Ihr künftiger Kleingarten in der Nähe zum Wohn- oder Arbeitsort befindet.
Einen passenden Eigentumsgarten zu finden ist allerdings nicht einfach. Käufer sollten daher ihre Suche sowohl online wie lokal durchführen. Diese Immobilien werden häufig in den regionalen Tageszeitungen angeboten. Manchmal ist es besser direkt vor Ort nach Verkaufsschildern zu suchen. Schauen Sie auch bei der örtlichen Sparkasse oder Volksbank mit verbündeten Maklern nach, ob diese freie Grundstücke mit Eigentumsgarten anbieten.
Eigentumsgarten verkaufen: Was beachten?
Wenn man einen Kleingarten verkaufen will, dann muss sich dieser im Eigentum befinden. Besitzer von gepachteten Parzellen können daher nicht verkaufen. Wer jedoch einen Grundbucheintrag über seinen Kauf nachweisen kann, ist natürlich berechtigt, den Eigentumsgarten zu verkaufen.
Wie bei einem üblichen Immobiliengeschäft wird bei einem solchen Verkauf wieder ein Notartermin mit dem Käufer vereinbart. Außerdem wird eine Ummeldung beim Grundbuchamt nötig, damit der Verkauf rechtskräftig ist.
Höhe der Verkaufssumme
Die Verkaufssumme muss zu den lokalen Konventionen angepasst sein. Wer Schwierigkeiten bei der Preisfindung hat, kann beim örtlichen Gutachterausschuss der Gemeinde nach den üblichen Grundstückspreisen fragen.
Vertraglich festgehalten wird die Grundstücksgröße, die Verkaufssumme sowie die bestehende Bebauung oder auch der vorhandenen Baumbestand. Achten Sie darauf, dass sich keine schädlichen Stoffe oder Altlasten am Grundstück befinden, zum Beispiel Baustoffe wie Asbestplatten und ähnliche problematische Materialien. Altlasten müssen in der Regel auf eigene Kosten entsorgt werden, bevor der Verkauf abgeschlossen werden darf.
Verzichtet der Käufer auf die Behebung von Altlasten durch den Verkäufer, sollte dieser Punkt mit in den Kaufvertrag aufgenommen werden, damit es später zu keinen unnötigen Gerichtskosten kommt.
Gewähren Sie Interessenten eine umfassende Besichtigung. Dazu gehört auch der Zugang zu sämtlichen Anbauten sowie den Anschlüssen zu Strom und Wasser. Nach dem Kaufabschluss ist ein Übergabeprotokoll durchaus sinnvoll, in dem mitunter Zählerstände sowie die Eigenarten oder Besonderheiten des Grundstückes festgehalten werden, damit später Streitigkeiten vermieden werden können.
Bundeskleingartengesetz ist bindend
Grundsätzlich gilt, dass für alle Parteien das Bundeskleingartengesetz bindend ist. In diesem sind alle wichtigen Punkte klar definiert. Darüber hinaus regeln die Kleingartengesetze der jeweiligen Bundesländer die weiteren Details.
Fachleute empfehlen für zusätzlichen Schutz entsprechende Versicherungen abzuschließen, um im Zweifelsfall auf der sicheren Seite zu sein. Meistens kann dies schon über die Hausratversicherung mit abgedeckt oder separat aufgenommen werden.
Gartenvereine
Wer einen Gartenverein sucht, findet im Internet eine Liste an bundesweiten Organisationen. Die meisten Vereine verfügen über eine eigene Webseite mit den entsprechenden Kontaktdaten.