Vorarbeiten
- Prüfen: Sind weitere Cannabis Clubs überhaupt erlaubt? Gemeinden, Städte und Bundesländer könnten die Zahl der Clubs begrenzen.
- Ort für Anbaufläche finden. Wichtige Bedingungen:
- Muss 100 Meter Sichtweite von Kinder- und Jugendeinrichtungen entfernt sein. Es zählt also nicht mehr wie ursprünglich geplant der Umkreis. Auch die Abstandsregelung zu anderen Cannabis Clubs ist weggefallen.
- Lässt sich die Anbaufläche wie vorgeschrieben absichern (siehe unten)?
- Darf nicht in einer Privatwohnung sein, auch nicht teilweise.
- Darf nicht auf einem militärischen Gelände liegen, auch nicht teilweise.
- Darf keine Umweltgefahren im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bergen.
Vereinsgründung
- Mindestens sieben Gründungsmitglieder
- Achtung: Die Gründungsmitglieder dürfen in den letzten 5 Jahren nicht wegen bestimmer Straftaten auffällig geworden sein. Die Liste findet sich in §12, Satz 2.
- Gründungsversammlung abhalten und protokollieren. Mindestens sieben Mitglieder müssen anwesend sein.
- Namen des Vereins festlegen.
- Vorstand bestimmen, mindestens eine Person, meistens fünf Personen.
- Achtung: Nur natürliche Personen erlaubt.
- Vereinssatzung aufsetzen und von mindestens sieben Mitgliedern unterschreiben lassen. Je nach Bundesland müssen die Unterschriften notariell beglaubigt sein, um den Verein registrieren zu können. Außerdem ist zu beachten:
- Name und Sitz des Vereins angeben.
- Zweck des Vereins. Es darf nur der Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis an Mitglieder als Ziel festgelegt sein.
- Regelungen rund um den Ein- und Austritt von Mitgliedern aufnehmen.
- Die Mindestdauer der Mitgliedschaft muss 3 Monate betragen.
- Mitglieder müssen volljährig und in Deutschland wohnhaft sein.
- Regelungen zur Bildung des Vorstands.
- Festlegen, wann und wie die Mitgliederversammlung einberufen wird.
- Bestimmen, wie Beschlüsse beurkundet werden.
- Bei Genossenschaften dürfen Gewinne nicht an Mitglieder ausgeschüttet werden.
- Mitgliedsbeiträge (Vereine) und Beiträge (Genossenschaften) dürfen nach abgegebenen Cannabis-Mengen gestaffelt sein.
- Eine Gemeinnützigkeit wird beim zuständigen Finanzamt beantragt.
- Beim zuständigen Gericht ins Vereinsregister eintragen. Die Satzung sowie das Protokoll der Gründungsversammlung sind hier notwendig.
- Achtung: Die Registernummer für Erlaubnis (siehe unten) zwingend notwendig.
- Bankkonto für den Verein einrichten.
- Präventionsbeauftragten mit „ausgewiesener Expertise“ bestimmen
- Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen
Präventionsbeauftragter für den Cannabis Club
- Der Präventionsbeauftragte steht Mitgliedern als Ansprechperson für Fragen rund um Suchtprävention zur Verfügung.
- Er stellt sicher, dass sich der Club um einen umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutz sowie Suchtprävention kümmert.
- Er hilft mit dem Gesundheits- und Jugendschutzkonzept und stellt dessen Umsetzung sicher.
- Der Präventionsbeauftragte hat gegenüber dem Club nachzuweisen, dass er über spezifische Beratungs- und Präventionskenntnisse verfügt. Die kann er etwa erlangt haben durch Suchtpräventionsschulungen bei Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention oder „bei vergleichbar qualifizierten Einrichtungen“.
Erlaubnis beantragen
Schriftlich oder online bei der zuständigen Behörde stellen mit den folgenden Angaben:
- Name, Telefon, E-Mail und Anschrift des Vereins
- Zuständiges Registergericht und Registernummer
- Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail aller Vorstandsmitglieder und der Vertreter des Vereins
- Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail aller bezahlten Helfer, die Zugang zu Cannabis haben
- Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister für Vorstände und Vertreter, jeweils nicht älter als drei Monate
- Geschätzte künftige Mitgliederzahl
- (Voraussichtliche) Lage der Cannabis-Anbauflächen: Ort, Straße und Hausnummer, bei Bedarf außerdem Flurbezeichnung, Bezeichnung des Gebäudes und des Gebäudeteils.
- Größe der Anbauflächen und Gewächshäuser in Hektar oder Quadratmetern
- Geschätzte Cannabis-Mengen pro Jahr, getrennt nach Marihuana und Haschisch.
- Erklärung der Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
- Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail des Präventionsbeauftragten und Nachweis seiner Qualifikation
- Gesundheits- und Jugendschutzkonzept
Die zuständige Behörde hat bis zu drei Monate Zeit, darüber zu entscheiden.
Räumlichkeiten und Flächen vorbereiten
- Einbruchschutz für die Anbaufläche wie eine Umzäunung sowie einbruchsichere Türen und Fenster oder „andere geeignete Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten“.
- Sichtschutz für die Anbaufläche, die nicht von außen einsehbar sein darf.
- Die Anbaufläche darf nicht durch Werbung oder Gestaltung als solche erkennbar sein.
- Cannabis und Samen müssen vor dem Zugriff durch Unbefugte, vor allem Kinder und Jugendliche, geschützt sein.
Mitglieder erfassen
- Geburtsdatum kontrollieren und erfassen
- Achtung: Mitglieder zwischen 18 und separat behandeln
- Adresse Wohnsitz kontrollieren und erfassen
- Erklärung einholen, dass Person in keinem anderen Club Mitglied ist und
Saat, Pflege und Ernte
- Nur Mitglieder dürfen Cannabis gemeinschaftlich anbauen. Volljährige Minijobber sind okay, andere Angestellte oder Dritte nicht.
- Alle Mitglieder müssen beim Anbau helfen und aktiv mitarbeiten
- Es ist eine „gute fachliche Praxis“ einzuhalten, um etwa Gesundheitsrisiken zu minimieren.
Reinheitsgebote für Cannabis-Produkte
- Höchstwerte für Pflanzenschutzmittel, Dünger, Biozide und andere Stoffe in angebautem Cannabis beachten. Das Landwirtschaftsministerium kann sie zusammen mit dem Gesundheitsministerium festlegen. Siehe §17, Satz 4, für weitere Informationen.
- Höchstwerte für Stoffe in Verpackungen und Utensilien, die mit dem Cannabis in Kontakt kommen beachten.
- Weitere Anforderungen an Hygiene, Trocknung, Lagerung etc. beim Anbau möglich. Dies ist noch nicht final definiert.
Abgabe von Cannabis und Samen
- Neutrale Verpackungen sind Pflicht.
- Nur Abgabe in Reinform als Marihuana oder Haschisch erlaubt.
- Cannabis und Samen dürfen nicht kostenlos abgegeben werden.
- Cannabis darf nur an Mitglieder abgegeben werden, Samen oder Stecklinge auch an andere Clubs sowie Nicht-Mitglieder, sofern diese mindestens 18 Jahre alt sind und in Deutschland leben.
- Für Abgabe an Mitglieder keine weiteren Entgelte neben den Mitgliedsbeiträgen erlaubt.
- Sowohl die weitergebende als auch die entgegennehmende Person müssen persönlich anwesend sein.
- Strikte Kontrolle von Alter und Mitgliedschaft.
- Bei Abgabe von Samen an andere Clubs muss man sich die Kosten für die Gewinnung der Samen erstatten lassen.
- Beipackzettel mit den folgenden Angaben:
- Gewicht in Gramm
- Erntedatum
- Mindestaltbarkeitsdatum
- Sorte
- Durchschnittlicher THC- und CBD-Gehalt in Prozent
- Der Beipackzettel sollte außerdem hinweisen auf:
- Dosierung und Anwendung von Cannabis
- Risiken des Cannabiskonsums
- Beratungs- und Behandlungsstellen
- Gesundheitsschäden bei Konsum unter 25 Jahren
- Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz (inklusive Nichtkonsum während Schwangerschaft und Stillzeit)
- Wechselwirkungen mit Medikamenten und Mischkonsum
- Einschränkungen beim Autofahren
- Weiterführende Informationen auf einer noch zu etablierenden, zentralen Website
- Plus weitere Hinweise, die das Bundeslandwirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium festlegen kann.
- Abgabe von Cannabis und Samen dokumentieren (siehe unten.)
Abgabelimits beachten
- 25 Gramm pro Tag
- 18-21 Jahre: 30 Gramm/Monat (Achtung: THC-Gehalt maximal 10%)
- über 21 Jahre: 50 Gramm/Monat
- maximal 7 Samen oder 5 Stecklinge oder 7 Samen und Stecklinge zusammen
Transport von Cannabis
Der Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen Teilen der selben Anbaufläche ist erlaubt, wenn:
- Die Menge maximal ein Zwölftel der erlaubten Jahresmenge beträgt.
- Das Cannabis gegen Zugriff geschützt transportiert wird.
- Der Transport der zuständigen Behörde einen Werktag vorher angezeigt wird (schriftlich oder elektronisch). Erforderliche Angaben:
- Datum
- Start- und Zieladresse
- Sorten
- Mengen in Gramm
- Der Transport von einem Mitglied durchgeführt oder begleitet wird.
- Das Mitglied dabei den Mitgliedsausweis, eine Kopie der Erlaubnis des Clubs (auch digital) und eine Transportbescheinigung des Clubs mitführt.
- Die Transportbescheinigung wird vom Club ausgestellt und von einer vertretungsberechtigten Person eigenhändig unterzeichnet. Sie muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Clubs
- Datum des Transports
- Start- und Zieladresse des Transports
- Sorten und Mengenangaben in Gramm
- Name und Kontaktdaten der zuständigen Behörde
Dokumentations- und Berichtspflichten
Clubs müssen fortlaufend dokumentieren:
- Von wem sie Samen bekommen haben:
- Von einer Person: Name, Vorname, Anschrift
- Von einem anderen Club oder einer juristischen Person: Name und Sitz
- Wie viel Cannabis (in Gramm) und wie viel Vermehrungsmaterial (in Stück) sie in den Anlagen und Räumlichkeiten des Clubs vorhalten.
- Welche Cannabis- und Samen-Mengen sie anbauen, weitergeben und vernichten.
- An welche Mitglieder sie Cannabis und Samen abgegeben haben:
- Name, Vorname, Geburtsjahr des Mitglieds
- Menge in Gramm (Cannabis) bzw. Stückzahl (Vermehrungsmaterial)
- durchschnittlicher THC-Gehalt
- Datum der Weitergabe
- Bei Abgabe von Saman und Stecklingen an Nichtmitglieder und Clubs sind nur Stüclzahl und Datum zu notieren.
- Transporte von Cannabis zwischen Standorten (siehe oben).
- Diese Aufzeichnungen sind 5 Jahre aufzubewahren, auf Verlangen zu übermitteln und bei Kontrollen vorzulegen. Bis Ende Januar müssen die Clubs diese Information für das Vorjahr gesammelt und anonymisiert übermitteln.
- Die zuständige Behörde bekommt zudem jährlich eine Übersicht mit Mengenangaben in Gramm für Cannabis:
- Anbau
- Weitergabe
- Vernichtung
- Bestand am Ende des vergangenen Kalenderjahres
- Kontrollbesuche finden mindestens einmal pro Jahr statt.
Meldepflichten
Clubs müssen die Behörde „unverzüglich“ informieren, wenn …
- … der Konsum des von ihnen weitergegebenen Cannabus oder die Nutzung des Vermehrungsmaterials ein Gesundheitsrisiko darstellt. Clubs müssen zudem sofort ihre Mitglieder informieren, die betroffenen Produkte zurücknehmen und vernichten.
- … der Verdacht bestehtm dass Cannabis, Samen oder Stecklinge gestohlen wurden oder unerlaubt weitergeben wurden.
Weitere Verbote beachten
- Kein Cannabis-Konsum in den Räumlichkeiten und Flächen des Clubs
- Keine Abgabe und kein Konsum von Alkohol oder Zigaretten in den Räumlichkeiten und Flächen des Clubs
- Keine Beimengung von Cannabis in Lebensmitteln („Edibles“)
- Keine Abgabe an Nicht-Mitglieder
- Kein Zutritt für Personen unter 18 Jahren – strikte Alterskontrolle
- Allgemeines Werbeverbot, „sachliche Informationen“ sind hingegen zulässig
Hinweis: Diese Checkliste basiert auf dem Cannabisgesetz, hat aber Punkte zusammengefasst und vereinfacht. Die Checkliste nimmt nicht für sich in Anspruch, vollständig zu sein. Im Zweifel konsultieren Sie bitte immer den Gesetzestext selbst oder suchen sich Rat bei einem Anwalt. Weitere Infos zum Thema "Sicherer Cannabis Anbau" gibts auch in unserer neuen yippy CLUB Communtiy.
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