Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir haben im März 2023 gemeinsam Eckpunkte für die Cannabis-Legalisierung in Deutschland vorgestellt. Eine umfassende Legalisierung ist zunächst vom Tisch. Stattdessen ist nun ein 2-Säulen-Modell geplant namens „Club Anbau & Regional-Modell“ (CARe).
Aus diesen Eckpunkten ist inzwischen der Entwurf für ein Cannabisgesetz (CanG) in Deutschland geworden.
„Ziel bleibt weiterhin, die Qualität zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Substanzen zu verhindern, den Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten bestmöglich zu gewährleisten sowie den Schwarzmarkt einzudämmen.“ Zitat: Pressemitteilung Bundesgesundheitsministerium
Säule 1: Anbau von Konsumcannabis
Die Säule 1 hat das Oberthema: „Privater und gemeinschaftlicher, nicht-gewinnorientierter Eigenanbau“.
Enthalten ist darin:
- Nicht-gewinnorientierte Vereinigungen („Cannabis Clubs“) mit maximal 500 Mitgliedern sind erlaubt. Sie dürfen Cannabis zu Genusszwecken anbauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben, ebenso Samen und Stecklinge für den Eigenanbau. Mindestalter für Mitglieder: 18 Jahre.
- Abgabe maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag, maximal 50 Gramm pro Monat, maximal 7 Samen oder 5 Stecklinge pro Monat. Für Personen unter 21 Jahren 30 Gramm pro Monat.
- Kein Cannabis-Konsum „in den Räumlichkeiten der Vereinigung“ erlaubt.
- Es gilt ein allgemeines Werbeverbot für die Vereinigungen und für Cannabis. Zulässig sind „sachliche Informationen“.
- Straffreier Besitz („Mitführen in der Öffentlichkeit“) zum Eigenkonsum bis 25 Gramm.
- Der straffreie private Eigenanbau umfasst maximal „3 weibliche blühende Pflanzen“.
- Wer früher für etwas verurteilt wurde, das nun legal ist, kann dies auf Antrag aus dem Bundeszentralregister löschen lassen.
Branchenvertreter hatten die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Gesetzentwurf abzugeben.
Wir haben außerdem den Rechtsanwalt Kai-Friedrich Niermann dazu befragt.
Säule 2: Cannabis in Modellregionen
Ihr Oberthema: „Regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten“. Dies ist dem ursprünglich geplanten Gesetz ähnlich, aber beschränkt auf einige ausgewählte Regionen. Es ist eine Vorstufe, um letztlich eine europaweite Neuregelung zu erzielen.
Geplante Bestandteile dieser Säule:
- Unternehmen dürfen Genusscanabis produzieren und über Fachgeschäfte an Erwachsene abgeben.
- Es gibt eine wissenschaftliche Begleitung, deren Ergebnisse u.a. zur weiteren Diskussion innerhalb der EU dienen sollen.
- Die Projektlaufzeit beträgt 5 Jahre.
- Alles das in noch zu bestimmenden „Modellregionen“.
Das steht im Gesetzentwurf
Nach den Eckpunkten hat die Bundesregierung einen Entwurf für das Cannabisgesetz (CanG) vorgestellt. Wir fassen die wichtigstem Fakten daraus zusammen. Jetzt ansehen …