Cannabis Geschichte seit 1872
„Verordnung, betreffend den Verkehr mit Apothekerwaaren“
„Droguen und chemische Präparate“ dürfen nur noch in Apotheken verkauft werden, dazu zählt auch der „Indische Hanf“. Bis dahin war u.a. der Cannabiskonsum in Deutschland nicht reguliert. Quelle: Wikisource
Internationales Abkommen über die Betäubungsmittel
Cannabis wird in dieses Abkommen aufgenommen. Es wird wie andere Betäubungsmittel nur noch für „medizinische und wissenschaftliche Zwecke“ eingesetzt. Quelle: Wikipedia
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz)
Der deutsche Reichstag beschließt vier Jahre nach dem internationalen Abkommen den Vorläufer des heutigen Betäubungsmittelgesetzes. Erstmals ist Cannabis damit in Deutschland für den privaten Genuss illegal. Quelle: Wikipedia
UN-Konvention über Betäubungsmittel
Deutschland gehört zu den Unterzeichnern der UN-Konvention über Betäubungsmittel. Die Bundesregierung müsste wohl erst aus diesem Abkommen austreten, um Cannabis legalisieren zu können. Das ist bislang nicht geschehen.
Betäubungsmittelgesetz
Das Opiumgesetz wird durch das Betäubungsmittelgesetz abgelöst. Cannabis ist nun vollständig verboten: Anbau, Handel, Kauf und Besitz sind strafbar. Quelle: Bundesgesetzblatt
Schengen-Protokoll
Das Schengen-Protokoll verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die Ausfuhr und Abgabe „von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen aller Art“ einschließlich Cannabis zu unterbinden und strafrechtlich zu verfolgen.
Cannabis-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
„Kleine Mengen“ Cannabis sollen nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Was eine kleine Menge ist, wurde nicht definiert. Entsprechend bleibt Rechtsunsicherheit. Siehe u.a. Ausstellung des Hanf Museums zum 20. Jahrestag und Wikipedia.
Hanf als Nutzpflanze wieder erlaubt
Landwirte dürfen Cannabis als Nutzpflanze kultivieren und müssen diesen Anbau nur anzeigen, er braucht aber keine Genehmigung. Quelle: Wikipedia.
EU verpflichtet Mitgliedsstaaten zur Strafverfolgung
Ein Rahmenbeschluss des Rates verpflichtet die Mitglieder, den Drogenhandel mit „wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden“ Strafen zu bedrohen. Das gilt auch für Cannabis. Einzige Ausnahme: Der ausschließliche persönliche Konsum kann abweichend behandelt werden.
Cannabis ausnahmsweise als Medizin
Sieben deutsche Patienten werden dank Ausnahmegenehmigung mit Cannabisextrakt behandelt. Quelle: IACM
Entwurf eines „Cannabiskontrollgesetzes“
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen legt den Entwurf vor. In der Begründung heißt es: „Die Prohibitionspolitik im Bereich von Cannabis ist vollständig gescheitert. Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegale Droge.“ Das Verbot verhindere zudem Prävention und der Handel könne nicht effektiv reguliert werden. Siehe Wikipedia. Es wurde letztlich im Oktober 2020 abgelehnt. Siehe KriPoZ.
CBD wird verschreibungspflichtig
In der „Fünfzehnten Verordnung zur Änderung der Arzneiverschreibungsverordnung“ wird beschlossen, dass CBD verschreibungspflichtig wird. Der freie Verkauf geht zugleich weiter, wenn das Produkt nicht als Arzneimittel beworben wird. Quelle: juraforum.de
Medizinisches Cannabis für Schwerkranke
Cannabis auf Rezept gibt es in Deutschland seit März 2017, aber nur für Schwerkranke. Die Cannabisagentur ist „für den kontrollierten Anbau, die Ernte, die Verarbeitung, die Qualitätsprüfung, die Lagerung, die Verpackung und die Abgabe der medizinischen Cannabisblüten verantwortlich“.
Die EU nimmt zu CBD Stellung
Die EU-Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie 2002/46/EG sieht die Verwendung ernährungsfördernder Pflanzen-Rohstoffe wie CBD als legal an. Quelle: juraforum.de
Studie zeigt wirtschaftliches Potenzial
Eine Legalisierung von Cannabis könnte dem deutschen Staat insgesamt mehr als 4,7 Milliarden Euro pro Jahr einbringen. Das ist das Ergebnis einer Studie des Düsseldorf Institute for Competition Economics an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. 27.000 legale Arbeitsplätze könnten entstehen. Siehe: Heinrich-Heine-Universität
Koalitionsvertrag
Die Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nimmt sich die Cannabislegalisierung für den Privatgebrauch vor:
„Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet.“ Siehe fragdenstaat.de.
„Die neue Regierung orientiert sich endlich an Fakten und geht international mutig voran. Viele Länder werden diesem Beispiel folgen und ebenfalls Cannabis legalisieren.“ – Georg Wurth, Sprecher des Deutschen Hanfverbands.
Zitat
„Wir müssen nun mal akzeptieren, dass viele Erwachsene Cannabis konsumieren. Was wir nicht akzeptieren müssen, ist, dass sie dabei enorme gesundheitliche Gefahren auf sich nehmen.“ – Burkhard Blienert, Sucht- und Drogenbeauftragter der Bundesregierung, am 21.03.2022. Quelle: bundesregierung.de
Konsultationsprozess
Mehr als 200 Fachleute werden in den „Konsultationsprozess“ für das neue Cannabisgesetz aufgenommen, um innerhalb von fünf Tagen erste Vorschläge zu erarbeiten.
Eckpunktepapier der Bundesregierung
Die Bundesregierung veröffentlicht ein „Eckpunktepapier“. Es war als Vorschau des geplanten Gesetzes gedacht, das letztlich aufgeschoben werden musste.
Wesentliche Punkte:
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Cannabis und der berauschende Wirkstoff THC sollen nicht mehr als „Betäubungsmittel“ eingestuft werden.
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Produktion, Lieferung und Vertrieb sind lizenziert und kontrolliert möglich.
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Privater Konsum und Anbau sind in Grenzen wieder legal.
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Spezielle Fachgeschäfte und eventuell Apotheken würden die Produkte anbieten.
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Es enthält Vorgaben für die Qualität und Reinheit.
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Mindestalter 18 Jahre, eventuell mit einer Obergrenze für den THC-Gehalt bis zum 21. Lebensjahr.
Weitere Informationen bei der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz
Gespräche mit EU-Kommission
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte angekündigt, der EU-Kommission das Eckpunktepapier inklusive einer „Interpretationserklärung“ für ein Vorabprüfungsverfahren (auch als „EU-Pilotverfahren“ bekannt) vorzulegen. Erst danach sollte ein Gesetzestext entwickelt werden. Quelle: Legal Tribune Online
Umfrage zur Legalisierung
„Eine mögliche Legalisierung von Cannabis ist bei den Bundesbürgern nach wie vor umstritten. Die eine Hälfte (49 Prozent) präferiert aktuell die Beibehaltung des in Deutschland bestehenden Cannabis-Verbots. Die andere Hälfte (46 Prozent) könnte sich damit anfreunden, wenn Cannabis in Deutschland legal und reguliert erhältlich wäre.“ Vor allem jüngere und besser gebildete Bevölkerungsgruppen stehen der Legalisierung positiv gegenüber. – Repräsentative Umfrage von infratest dimap im Auftrag des Deutschen Hanfverbands
Antwort der EU-Kommission
Die EU-Kommission sieht einen konkreten Gesetzentwurf als unverzichtbar an. Ende 2022 erklärte das Bundesgesundheitsministerium, dass es nun doch an einem ersten Entwurf arbeitet.
Gutachten spricht gegen die Legalisierung
„Die von der Bundesregierung geplante Cannabislegalisierung widerspricht völker- und europarechtlichen Vorgaben.“ – Gutachten von Bernhard Wegener, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, im Auftrag von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Quelle: Der Spiegel
Studie spricht für die Legalisierung
Eine Untersuchung der niederländischen Universität Nimwegen kommt zu dem Schluss, dass eine umfassende Legalisierung möglich wäre, wenn der betreffende Staat "aufrichtig davon überzeugt ist und überzeugend argumentiert, dass er über dieses System die individuelle und öffentliche Gesundheit, die Sicherheit der Öffentlichkeit und/oder die Verhinderung von Gewaltverbrechen wirksamer umsetzen kann, als er dies über den prohibitiven Ansatz für Cannabis für Genusszwecke zu erreichen vermag". Quelle: Legal Tribune Online
Zwei-Säulen-Modell
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir stellen das Zwei-Säulen-Modell vor. Säule 1: Anbau von Konsumcannabis. Säule 2: Cannabis in Modellregionen.
Referenten-Entwurf des Cannabisgesetzes
Hier geht es um das Gesetz, das die erste der beiden geplanten Säulen regeln soll, also den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau (Cannabis Clubs) und den privaten Eigenanbau von Konsumcannabis. Der Entwurf entspricht in weiten Teilen dem, was im April angekündigt worden war (siehe oben). Interessensvertreter bekamen die Chance, ihre Meinungen zu äußern.
Bundeskabinett verabschiedet Entwurf
Der Bundeskanzler und die Ministerien (das Bundeskabinett) haben den Entwurf beraten und verabschiedet. Siehe dazu unser Interview mit Rechtsanwalt Kai-Friedrich Niermann.
Bundesrat kritisiert Gesetzentwurf
Der Bundesrat muss dem Gesetz zwar nicht zustimmen, gibt aber seine Meinung dazu ab. Der Entwurf erntete dabei viel Kritik, vor allem von CDU/CSU-geführten Ländern.
Entwurf im Bundestag
Der Entwurf für die erste Säule wird in den Bundestag eingebracht. Ein Notifizierungsverfahren bei der EU soll dann nicht notwendig sein. Auch der Bundesrat kann ihn nicht mehr verhindern. Es gibt insgesamt drei Lesungen des Gesetzes.
Anhörung
Im Gesundheitsausschuss gab es eine „Sachverständigenanhörung“: Experten kamen hier also zu Wort. Letzte Änderungen am Gesetz sind weiterhin möglich.
Gesetzentwurf überarbeitet
Das zahlreiche Feedback ist in Änderungsvorschläge für das Cannabisgesetz eingeflossen.
Gesetz im Bundestag beschlossen
Mit 407 zu 226 Stimmen hat der Deutsche Bundestag das Gesetz beschlossen. Damit ist nun der Weg frei für die Umsetzung. (Quelle)
Bundesrat macht Weg frei
Einige Länder wollten den Vermittlungssausschuss anrufen. Das hätte den Start der Legalisierung verschoben. Dazu aber ist es nicht gekommen. Das Gesetz kann wie geplant zum 1. April in Kraft treten.
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Mein Name ist Jan Tissler, geboren im wundervollen Hamburg, Deutschland, und jetzt lebe ich im schönen Santa Fe, New Mexico. Als digitaler Unternehmer habe ich Bücher geschrieben, Seminare gegeben und Websites erstellt. Ich bin der Gründer und Mitverleger eines digitalen Magazins und einer Lernplattform über Online-Publishing, Content-Marketing und vieles mehr.