Was ist Alternativmedizin?
Naturheilverfahren und die Alternativmedizin werden immer beliebter und von vielen Patienten der klassischen Schulmedizin vorgezogen. Doch spätestens die Kostenerstattung stellt die Anwender vor Fragen und Probleme. Gesetzliche Krankenkassen haben die Kostenübernahme für alternative Heilmethoden in der Vergangenheit generell abgelehnt. Heute sind die Regelungen nicht mehr so streng und es gibt Möglichkeiten, die Alternativmedizin durchaus bei der gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen.
Wann ist eine Kostenerstattung für alternative Heilmethoden möglich?
Generell gilt, dass Sie die Homöopathie nur dann über die Krankenversicherung abrechnen können, wenn das Naturheilverfahren von einem studierten Mediziner mit Zusatzausbildung durchgeführt wurde. Einen Besuch beim Heilpraktiker übernehmen die Krankenkassen nicht, sodass der Patient in diesem Fall eine Kostenübernahme aus eigener Tasche gewährleisten muss. Ehe man sich für alternative Heilmethoden entscheidet, kann eine Rücksprache mit der Krankenkasse von Vorteil sein und Probleme in der Kostenerstattung ausschließen. Eine Kostenübernahme für Behandlungen innerhalb der Homöopathie wird gewährleistet, wenn:
- die Behandlung vom Arzt mit Zusatzausbildung für Alternativmedizin vorgenommen wurde
- eine medizinische Notwendigkeit der Indikation besteht und schulmedizinische Maßnahmen nicht helfen
- Heilungschancen bei chronischen Erkrankungen belegbar sind
- der Patient im Vorfeld eine Absprache mit der Krankenkasse getroffen hat.
Die GKV kann eine Kostenübernahme von Naturheilverfahren ablehnen, wenn das Budget einer Therapie die Kosten der klassischen Schulmedizin übersteigt oder über dem Regelsatz für eine Behandlung der vorliegenden Erkrankung liegt. Ohne eine vorherige Absprache ist es fernab möglich, dass die Kostenerstattung für Alternativmedizin abgelehnt wird und auf dem Verweis basiert, dass der Patient vor der Behandlung eine Übereinkunft mit der GKV hätte treffen müssen. Auch werden nicht alle alternative Heilmethoden bezahlt und vor allem längerfristige Therapien, wie beispielsweise die wiederholte Akupunktur, sind in der Kostenübernahme nicht vorgesehen.
Versicherungsvertrag vor Inanspruchnahme der Homöopathie prüfen
Entweder hinterfragt man bei der Krankenkasse direkt oder betrachtet die im Vertrag angebotenen Leistungen und findet heraus, ob Naturheilverfahren in die Kostenübernahme der Krankenversicherung fallen. Auch die verschiedenen Testberichte über die gesetzlichen Krankenkassen können Aufschluss über die Erstattungsmöglichkeiten geben. Immer mehr Kassen übernehmen aktuell verschiedene Kosten für homöopathische Behandlungen, sofern diese unter dem Satz der Schulmedizin liegen und dem gegenüber keine Mehrkosten aufweisen. Nicht versichert und somit in keinem Fall mit einer Kostenübernahme gesichert sind Behandlungen, die ein Heilpraktiker ohne medizinisches Studium vornimmt. Für Patienten gibt es aufgrund des steigenden Interesses an natürlicher Heilkunde eine Vielfalt an Möglichkeiten, sich für einen Arzt des Vertrauens mit Spezialisierung auf Verfahren in der Naturheilkunde zu berufen. Vor allem, wenn die Schulmedizin wenig Erfolg erbrachte, lassen Krankenkassen bei Kostenübernahmen für homöopathische Verfahren oftmals mit sich reden und lehnen nicht ab.
Superfood als alternative Heilmethode?
Superfoods haben verschiedene Wirkungsweisen und enthalten u.a. viele Vitamine, Mineralstoffe und weitere Nährstoffe. Einigen Superfoods wird zum Beispiel eine positive Wirkung auf die Gesundheit nachgesagt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Spezial:
- Acai-Beere
- Baldrian
- Drachenfrucht
- Leinsamen geschrotet
- Oregano-Öl
- Zeolith
- Aloe Vera
- CBD-Öl
- Flohsamenschalen
- Leinsamenöl
- Passionsblumenkraut
- Apfelessig
- Chia-Samen
- Hyaluronsäure
- Moringa Oleifera
- Sanddornöl
- Astaxanthin
- Cranberry
- Ingwer
- Mönchspfeffer
- Spirulina
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