Kleingartengesetz – Was beinhaltet es?

yippy
von yippy
3 min
16.07.2020 00:00:00

Welche Bestimmungen gibt es zu den Ruhezeiten?

Insbesondere zu den Ruhezeiten gibt es spezielle Bestimmungen, die dazu dienen, dass Nachbarn nicht gestört werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen oder sogar mit dem Verlust seines Kleingartens. Grundsätzlich darf jede Kleingartenanlage ihre Ruhezeiten selber definieren,  nachlesen kann man diese dann in der jeweiligen Gartenordnung.

In München ist laute Haus- und Gartenarbeit beispielsweise nur an Werktagen zwischen 08:00 bis 12:00 Uhr sowie zwischen 15:00 und 18:00 Uhr gestattet. Allerdings variieren diese Zeiten von Stadt zu Stadt. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass in der Ruhezeit keine Geräuschbelästigung stattfindet, die andere Schrebergärtner stören könnte.

Anbaufläche und Bestandsschutz im Bundeskleingartengesetz

Im Bundeskleingartengesetz gibt es auch bestimmte Bestimmungen zur Anbaufläche und Bestandschutz des jeweiligen Kleingartens. So muss zum Beispiel mindestens ein Drittel der Kleingartenfläche für den Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf genutzt werden.

Hierbei soll es sich um Obst und Gemüse handeln: Obstgehölze, Gemüsepflanzen, Heilpflanzen, Gewürzpflanzen, Wildfruchtpflanzen oder Feldfruchtpflanzen können in Beeten, Hochbeeten, Kleingewächshäusern oder Frühbeetkästen angebaut werden.

Unter dem Bestandsschutz versteht man im Kleingartenrecht das Recht, eine bauliche Anlage zu erhalten und wie bisher zu nutzen. Hierfür wird vorausgesetzt, dass die bauliche Anlage, also die Laube, ursprünglich rechtmäßig errichtet wurde. Die Laube muss also zu einem beliebigen Zeitpunkt ihres Bestehens genehmigungsfähig gewesen sein.

Pool im Kleingarten – Welche Regelungen gibt es?

Im Sommer ist es nicht nur schön, im eigenen Schrebergarten mit Freunden oder Familie zu grillen und dabei die idyllische Natur zu genießen – manch ein Kleingartenbesitzer sehnt sich auch nach einer frischen Abkühlung während der heißen Sommertage. Hierfür ist ein Pool natürlich prädestiniert. Aber welche Regelungen gibt es für den Bau eines Pools im Kleingarten?

Im Bundeskleingartengesetz gibt es hierfür keine feste Regelung. Es kommt immer auf die jeweilige Gartenordnung des Bundeslandes bzw. der Stadt an. So sind in manchen Schrebergärten beispielsweise nur mobile Pools, die nicht ins Erdreich eingelassen wurden, erlaubt.

Auch zur Entsorgung des Wassers gibt es in den Gartenordnungen spezielle Auflagen: Es muss zum Beispiel sichergestellt werden, dass das Wasser ordnungsgemäß entsorgt wird und keine chemischen Zusätze wie Chlor genutzt werden.

Weitere Bestimmungen des Kleingartengesetz

Kleingarten

Neben Regelungen zur Ruhezeit, zur Anbaufläche und zum Bestandsschutz, gibt es noch weitere Bestimmungen im Bundeskleingartengesetz. Hierdurch soll beispielsweise die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit gewährleistet werden und genau definiert werden, was ein Kleingarten ist. Auch zur Kleingartenpacht gibt es Regelungen. Weitere Bestimmungen des Kleingartengesetzes sind unter anderem:

  • Größenbestimmung des Kleingartens: Er sollte nicht größer als 400 Quadratmeter sein.
  • Größenbestimmung der Gartenlaube: Die Laube darf über höchstens 24 Quadratmeter Grundfläche inklusive überdachtem Freisitz verfügen.
  • Dauerhaftes Wohnen ist in der Gartenlaube verboten.
  • Bei der Nutzung und Bebauung des Schrebergartens sollen die Belange des Umwelt-, Naturschutzes sowie der Landschaftspflege berücksichtigt werden.
  • Die Nutzung des Kleingartens darf nur zu nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Zwecken erfolgen, also für den Eigenbedarf und zur Erholung.
  • Kleingartenpachtverträge bedürfen der Schriftform, ebenso wie deren Kündigung.
  • Die Pachtverträge sind bei Dauerkleingärten nicht befristet, sondern auf unbestimmte Zeit zu schließen.
  • Die Verträge können durch den Verpächter gekündigt werden, wenn ein driftiger Grund vorliegt (wie zum Beispiel Nichtzahlung der Pacht oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung der Gartenordnung).

Darüber hinaus gibt es bestimmte Bedingungen für Kleingärtnerorganisationen, die die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit betreffen. Hierzu gehören beispielsweise eine Eintragung ins Vereinsregister, eine regelmäßige Prüfung der Geschäftsführung sowie die Verwendung der erzielten Einnahmen für kleingärtnerische Zwecke. Zudem ist bei der Auflösung eines Schreber- bzw. Kleingartenvereins dessen Vermögen ebenfalls für kleingärtnerische Zwecke zu verwenden.

Zaun im Kleingarten – Welche Regelungen gibt es?

Genau wie bei einem Pool gibt es auch bei einem Zaun im Kleingarten bestimmte Regelungen. Diese sind wiederum individuell festgelegt in der jeweiligen Gartenordnung des betreffenden Kleingartenvereins. Ein übergreifendes Gesetz gibt es für den Bau eines Zauns im Kleingarten nicht.

Da ein hoher Sichtschutz oftmals jedoch sehr dominant und beengend wirkt, dürfen die Zäune zur Abgrenzung des Grundstücks in den meisten Fällen nicht allzu hoch sein. Die Grenze, die im Wiener Kleingartengesetz steht, ist beispielsweise eine Höhe von 1, 50 m.

In anderen Gartenordnungen steht wiederum, dass Mauern oder Zäune, die als Abgrenzung zum nächsten Grundstück fungieren, eine Höhe von 40 bis 90 cm haben dürfen, ein als Sichtschutz eingesetzter Gartenzaun jedoch eine Höhe von etwa 1, 70 m bis 1, 90 m haben kann.

Die Hecke im Kleingarten

Auch zur Heckenanlage im eigenen kleinen Naturidyll gibt es im jeweiligen Kleingartengesetz spezielle Regelungen. Die maximale Höhe ist in einigen Fällen auf 1, 25 m begrenzt, wenn die Hecke nicht einen Außenbereich wie eine Straße abgrenzt. Auch der Abstand der Heckenpflanzen zum Nachbargrundstück ist genau festgelegt. Er sollte mindestens fünfzig Zentimeter, gemessen von der Mitte der Pflanze aus, betragen.

Themen: Gartentipps